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Patientenverfügung

Vorsorgen für den Krankheitsfall

 

Ist ein Patient nach einem Notfall nicht mehr in der Lage, selbstbestimmt über Behandlungsschritte zu entscheiden, übernehmen diese Aufgabe Ärzte und Angehörige. Dass dies ganz im Sinne des Patienten geschieht, können eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung regeln.

Auf diese Weise bestimmen Sie im Voraus, welche Versorgungsmaßnahmen und medizinischen Eingriffe Sie unter welchen Umständen erlauben und welche nicht. Diese Vorgaben sind für Ärzte und Angehörige rechtlich bindend.

In allen medizinischen Belangen bleibt mit der Patientenverfügung Ihr Recht auf Selbstbestimmung gewahrt. Die Vorsorgevollmacht dagegen bestimmt, welche Person oder welche Personen die Bestimmungen Ihrer Patientenverfügung durchsetzen und rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten zukünftig für Sie regeln.

Broschüre Patientenverfügung

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

www.bmjv.de

Vorsorgeregister

Damit im Notfall all Ihre Verfügungen aufgefunden werden, können diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer online hinterlegt werden.

www.vorsorgeregister.de

 

Erbe & Testament

 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die gesetzliche Erbfolge eindeutig festgelegt. Ohne ein gültiges Testament tritt diese nach einem Todesfall ein.

Wer seine Hinterlassenschaften nicht dieser gesetzlichen Regelung gemäß vererben oder Erbschaftssteuern berücksichtigen möchte, kann die Erbfolge durch das Verfassen eines Testaments in Teilen außer Kraft setzen.

Ein Testament muss handschriftlich geschrieben werden und mit Namen, Ort und Datum versehen und unterschrieben sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kann sich zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

 

 

 

 

Wir sind offizieller Partner des Erblotsen. Die Online-Plattform bietet praktische und konkrete Hilfestellung im Erbfall. Neben einer persönlichen Anleitung mit Fragebogen stellt der Dienstleister das erste digitale Nachlassverzeichnis zur Verfügung. Die Beantragung von Erbscheinen, die Vorbereitung der Erbschaftssteuer und die Verteilung des Nachlasses ist bequem online möglich.

https://www.erblotse.de/partner/bestattungshaus-hans-utzmann

 

 

 

Broschüre Erben und Vererben

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.html

 

 
 

 

 

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.
Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.